Aktuelles
23.04.2020, 16:00 bis 16:45 Uhr
Bundesdirektorenkonferenz (BDK) ZfP Emmendingen
Vortrag zum Thema "Rechtmäßigkeit und Grenzen des Einsatzes von Sicherheitsdiensten in psychiatrischen Krankenhäusern"
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: Zentrum für Psychiatrie Emmendingen (ZfP)
Ort: Neubronnstraße 25, 79312 Emmendingen
28./29.11.2019
22. Alsberg-Tagung
Grenzen von Strafverteidigung und Ermittlungen gegen Strafverteidiger - der Strafverteidiger als Organ der Rechtspflege und Objekt der Ermittlungen
Vortrag zum Thema "Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verteidiger unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Beschlagnahmeschutz von Unterlagen interner Untersuchungen"
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: Deutsche Strafverteidiger e.V.
Ort: Plenarsaal des Kammergerichts, Elßholzstraße 30, 10781 Berlin
19.09.2019
Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte zählt zu den Top-Wirtschaftskanzleien auf dem Gebiet Wirtschaftsstrafrecht ausweislich FOCUS-Spezial 2019.
15./16.11.2019
5. Unternehmensstrafrechtliche Tage
Das Unternehmen im Brennpunkt nationaler und internationaler Strafverfahren
Vortrag zum Thema "Gesamtpanorama der Verteidigung von Unternehmen in nationalen und internationalen Ermittlungs- und Aufsichtsverfahren“
Professor Dr. Gerson Trüg
Ort: Universität Bern/Universität Zürich, Tagungsort: Zürich, UZH Zentrum, Rämistrasse Nr. 71, KOL-F-104
22./23.11.2019
Tagung Economy, Criminal Law, Ethics - ECLE X
Vortrag zum Thema "Unternehmen als Beteiligte - Nemotenetur?“
Professor Dr. Gerson Trüg
Ort: House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt/Main
Nähere Informationen finden Sie hier.
05.07.2019, 14:30 –19:00 Uhr
15. Internationales Bodensee-Meeting
"Illegal oder (nur) illegitim?" - Neue Entwicklungen im Steuerstrafrecht
Ort: MAC Museum Art & Cars, Parkstraße 1, 78224 Singen
Professor Dr. Gerson Trüg
15. Internationales Bodensee-Meeting
Referenten
Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht
Trüg Habetha Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Veranstalter
Trewitax GmbH, Maggistr. 5, 78224 Singen
Adresse
MAC Museum Art & Cars, Parkstraße 1, 78224 Singen
Sonstiges
22.03.2019, 10.00 Uhr - 17.00 Uhr, Symposium für und mit Rechtsanwalt Justizrat Professor Dr. Franz Salditt
Professor Dr. Trüg trägt auf dem Symposium für und mit Herrn Rechtsanwalt Justizrat Professor Dr. Franz Salditt am 22.03.2019, 10.00 Uhr, in Frankfurt am Main vor zum Thema "Geltung und Reichweite von nemo tenetur für den Verband und seine Mitarbeiter". Nähere Informationen finden Sie hier.
24.01.2019, 10.05 - 11.35 Uhr
Vortrag zum Thema "Strafbarkeit der Einrichtungs- und Pflegedienstleistungen"
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter:
Landesverband Baden-Württemberg, Deutscher Verband der Leitungskräfte der Alten- und Behindertenhilfe e.V.
Ort: KWA Parkstift St. Ulrich, Hebelstraße 18, 79189 Bad Krozingen
01.01.2019
Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte haben zum 01.01.2019 einen Standort in Frankfurt am Main in zentraler Lage eröffnet (Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main).
Der Frankfurter Standort unterstreicht die bundesweite Ausrichtung der Kanzlei und ist für die Führung und Bearbeitung von überregionalen und internationalen Mandanten sachdienlich. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei stehen auch im Frankfurter Büro als Ansprechpartner zur Verfügung.
14.02.2019, 16:30 - 19:00 Uhr
Seminar zum Thema "Wenn der Zoll kommt"
Referenten
Rechtsanwalt Dr. Jörg Habetha
(zusammen mit Frau Cornelia Rupp-Hafner, Rechtsanwältin - Syndikusrechtsanwältin)
Veranstalter
Bau-Ausbau-Baden, Munzinger Straße 10, 79111 Freiburg
Ort: Ausbildungszentrum Burkheimer Straße, Burkheimer Straße 12, 79111 Freiburg
WHO`S WHO LEGAL – Business Crime Defence 2018 listet Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg in der Rubrik Verteidigung von „Individuals“ als einen von 15 Vertretern für Deutschland auf (Editorial policy and selection criteria Nominees have been selected based on comprehensive, independent survey work with both general counsel and business crime defence individuals lawyers in private practice worldwide. Only specialists who have met independent international research criteria are listed.)
15.09.2018
Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte zählt zu den Top-Wirtschaftskanzleien auf dem Gebiet Wirtschaftsstrafrecht ausweislich FOCUS-Spezial 2018.
Zusätzlich ist Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg als "Top-Rechtsanwalt 2018" auf dem Gebiet des Strafrechts geführt.
01.09.2018
Wir begrüßen zum 01.09.2018 Frau Rechtsanwältin Dr. Anne Ulrich neu in unserem Team.
Frau Dr. Anne Ulrich hat in beiden juristischen Staatsexamina ein "großes" Prädikat erzielt und eine Promotion auf dem Gebiet des Strafrechts mit "summa cum laude", abgeschlossen. Damit ist Frau Dr. Ulrich prädestiniert, unser Team zu verstärken.
12.07.2018, 19:00 Uhr
Vortrag zum Thema Compliance im Arbeitsrecht
Ort: Gasthaus Kybfelsen, Schauinslandstraße 49, 79100 Freiburg
Professor Dr. Gerson Trüg
EXPERTGUIDES WHITE COLLAR CRIME 2018: Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg – Empfehlung als einer von 46 Wirtschaftsstrafverteidigern für Deutschland
15.06.2018, 14:00 –19:00
14. Internationales Bodensee-Meeting
Non-Compliance - Unternehmensstrafrecht, Vermögensabschöpfung und die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen im Strafverfahren
Ort: bora HotSpaResort, Karl-Wolf-Str. 35, 78315 Radolfzell
Professor Dr. Gerson Trüg
14. Internationales Bodensee-Meeting
Referenten
Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht
Trüg Habetha Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
(zusammen mit Herrn Dr. Stefan Lammel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht)
Veranstalter
Trewitax GmbH, Maggistr. 5, 78224 Singen
Adresse
bora HotSpaResort, Karl-Wolf-Str. 35, 78315 Radolfzell, Deutschland
Sonstiges
JUVE Handbuch – Wirtschaftskanzleien / Rechtsanwälte für Unternehmen 2017/2018: Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg häufig empfohlener Anwalt im Wirtschaftsstrafecht („hervorragender Jurist, guter Stratege“, „klug und kollegial“)
"Die Prozesskomplexe, an denen die Kanzlei beteiligt ist, spiegeln die derzeit dominierenden Themen“, führt das JUVE Handbuch 2017/2018 „Wirtschaftskanzleien. Rechtsanwälte für Unternehmen“ aus. Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg wird als „häufig empfohlen“ geführt und von Wettbewerbern als „hervorragender Jurist, guter Stratege“ sowie als „klug und kollegial“ bezeichnet. Ferner werden TRÜG HABETHA als eine von fünf „von jüngeren Partnern geprägte Einheiten […]“ ausgewiesen, die „inzwischen immer hochkarätigere Mandate gewinnen".
01.12.2017, 09:00 –17:30
21. Alsberg-Tagung des Deutsche Strafverteidiger e.V.
Wiederaufnahme und kein Ende – Eine Wiederaufnahme der Diskussion der Reform
Laudatio von Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg zur Verleihung des Max Alsberg-Preises des Deutsche Strafverteidiger e.V. an Herrn Rechtsanwalt Eberhard Kempf, Frankfurt am Main
Ort: Plenarsaal des Kammergerichts, Elßholzstraße 30, 10781 Berlin
Professor Dr. Gerson Trüg
10.11.2017, 15:30 –18:00
Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht:
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung und Möglichkeiten der zivilrechtlichen Entschädigung
Ort: Im Nebenraum Gasthaus Schiff, Schwarzwaldstraße 82, 79102 Freiburg
Professor Dr. Gerson Trüg
FOCUS-Spezial – Deutschlands Topanwälte 2017: Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg – Empfehlung als Rechtsanwalt im Strafrecht („häufig von Kollegen empfohlen“)
Frau Rechtsanwältin Simone Klatt verstärkt zum 01.07.2017 die Kanzlei Trüg Habetha Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.
Frau Rechtsanwältin Klatt hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Università degli Studi di Ferrara, Italien, abgeschlossen und im Anschluss das Rechtsreferendariat in Freiburg i. Brsg. und Wiesbaden absolviert. Frau Rechtsanwältin Klatt hat beide Juristischen Staatsprüfungen mit der Note gut abgeschlossen und promoviert derzeit berufsbegleitend zu einem strafprozessualen Thema bei Herrn Professor Dr. Walter Perron, Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Wir haben mit Frau Rechtsanwältin Klatt bereits in den vergangenen Jahren als wissenschaftliche Mitarbeiterin vielfach zusammengearbeitet und freuen uns, dass Frau Rechtsanwältin Klatt zum 01.07.2017 zu uns gestoßen ist.
Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg, Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, NJW 2017, S. 1913 – 1918.
Zum 01.07.2017 ist eine grundlegende Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft getreten. Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung sind inzwischen ein etablierter Bestandteile des (Wirtschafts-)Strafrechts. Schon der bloße Anfangsverdacht einer Straftat erlaubt einen frühzeitigen weitgehenden Zugriff auf geeignete Vermögenswerte. Vermögensabschöpfung und vorläufige Sicherungsmaßnahmen werden von Teilen der Justiz zudem als „abschreckende Instrumente“ gesehen und eher extensiv gehandhabt.
Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg hat im Rahmen einer aktuellen Veröffentlichung in der Neuen Juristischen Wochenschrift die grundlegende Reform im Einzelnen vorgestellt und zugleich die wichtigsten Reformpunkte näher beleuchtet:
Die bislang bestehende Differenzierung zwischen „Verfall“ und „Einziehung“ wird auch im Kontext der im internationalen Strafrecht verwendeten Terminologie durch einen einheitlichen Begriff der „Einziehung“ (confiscation) ersetzt (§ 73 I StGB).12 Dieser neue Begriff der „Einziehung“ umfasst nunmehr Tatmittel und -erträge. Der bisherige Verfall von Wertersatz trägt nunmehr die Bezeichnung „Einziehung des Wertes von Taterträgen“ (§ 73 c StGB).
Die bislang in § 73 c StGB geregelte Härteklausel wurde gestrichen. Unbillige Härten können jetzt (nur noch) im Vollstreckungsverfahren Berücksichtigung finden (§ 459 g V 1 StPO).
Als „Kernstück des Reformvorhabens“ wird die „grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung“ bezeichnet.13 Die Streichung des bisherigen § 73 I 2 StGB hat zur Folge, dass das neue Recht nunmehr die Einziehung auch bei Straftaten zum Nachteil individuell Verletzter vorsieht.
Das Brutto-Prinzip wird beibehalten, jedoch stärker „verbotsnormbezogen“ ausgestaltet (§§ 73 I, 73 d StGB).
Das Institut der erweiterten Einziehung ist jetzt nicht mehr katalogartig beschränkt, sondern aufgrund jeder Straftat möglich (§ 73 a StGB).
Die Figur der selbstständigen Einziehung umfasst nunmehr auch ein neues „Abschöpfungsinstrument“, wonach Gegenstände, die in einem Verfahren wegen einer Katalogtat iSv § 76 a IV 3 StGB sichergestellt werden, auch dann selbstständig eingezogen werden „sollen“, wenn der Betroffene nicht wegen der Straftat verfolgt oder verurteilt werden kann (§ 76 a IV 1 StGB).
Strafprozessual wird die mögliche spätere Vollstreckung im Fall eines Anfangsverdachts durch eine „Kann“-Regelung, bei Vorliegen dringender Gründe durch eine „Soll“-Regelung flankiert (§§ 111 b, 111 e StPO).
Weiter führt die Reform zu einer Neuregelung des Verteilungs-/Auskehrungsverfahrens. Im Vollstreckungsverfahren erfolgt eine Auskehrung der Vermögenswerte durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn diese ausreichen, um alle Verletzten aus der Straftat/den Straftaten vollständig zu befriedigen. Ansonsten (Mangelfälle) findet eine Verteilung im Insolvenzverfahren nach den dortigen Maßgaben statt.
Diese und weitere Änderungen werden die praktische Handhabung der Vermögensabschöpfung als inzwischen integralen Bestandteil des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts in den kommenden Jahren bestimmen.