





Aktuelles
Strafrechtlicher Druck auf die freie Advokatur - Durchsuchung der Kanzlei
Haftungsrisiken im Arbeitsstrafrecht - Verhaltensstrategien und Compliance Empfehlungen für Arbeitgeber
Vortrag: "Aktuelle Entwicklungen im modernisierten Beweisantragsrecht"
Professor Dr. Jörg Habetha
Der Gesetzgeber hat in der jüngeren Vergangenheit teilweise substantiell in das Beweisantragsrecht eingegriffen, um der Justiz die Ablehnung vermeintlich „missbräuchlicher“ Beweisanträge zu erleichtern. Inzwischen liegen erste grundlegende Entscheidungen des BGH hierzu vor. Das Seminar gibt einen Überblick, erläutert die Reformen und ihre Auswirkungen im Strafprozess (Hauptverhandlung und Revision). Im Fokus der Veranstaltung stehen diejenigen rechtlichen und forensischen Aspekte, die den Beweisantrag als das zentrale Instrument effektiver Strafverteidigung erhalten.
Vortrag: „Steuerrecht und Strafrecht“
Rechtsanwalt Professor Dr. Jörg Habetha gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Huber
Beides sind Rechtgebiete des öffentlichen Rechts im Subordinationsverhältnis Bürger/Staat.
Trotzdem gibt es hier mannigfaltige Dissonanzen und Wertungswidersprüche, die bei der Veranstaltung herausgearbeitet sowie Vorschläge zu deren Auflösung vorgestellt werden — dogmatisch und auch praktisch.
You can´t always get what you want - Korruptionsstrafrechtlicher Kehraus nach dem Rolling Stones Konzert in Hamburg
Festschriftsbeitrag von Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg für die Festschrift für Ralf Neuhaus “Überzeugung und Zweifel”, 2025, S. 1299 – 1319.
In der soeben erschienenen Festschrift für Ralf Neuhaus steuert Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg einen Beitrag zur Amtsträgerkorruption bei. Der Beitrag nimmt die BGH-Entscheidung BGH 5 StR 447/22 (sog. Rolling Stones-Entscheidung) zum Gegenstand. Es handelt sich dabei um die erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Amtsträgerkorruption seit mehreren Jahren. Die Entscheidung hat deswegen hohe Bedeutung, gerade auch für den sogenannten Ermessensamtsträger (§ 332 Abs. 3 Nr. 2 StGB).
Das Ende der Beweisaufnahme
Festschriftsbeitrag von Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Habetha für die Festschrift für Ralf Neuhaus “Überzeugung und Zweifel”, 2025, S. 719 – 740.
In der vor kurzem erschienenen Festschrift für Ralf Neuhaus hat sich Rechtsanwalt Professor Dr. Habetha mit einem Beitrag zur Handhabung des Beweisantragsrechts in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (6. Strafsenat) beteiligt. Der Beitrag kritisiert die BGH-Entscheidung v. 10.1.2024 – 6 StR 276/23 soweit sie (obiter dictu) Beweisantragsfristen für zulässig hält, bevor über bereits gestellte Beweisanträge entschieden wurde. Dies würde das Bild der Beweisaufnahme verändern, dessen Ziel gefährden und der Verteidigung eine angemessene Handhabung des Beweisantragsrechts erschweren.