





Aktuelles
Vortrag: "Aktuelles Beweisantragsrecht in der Praxis"
Die Veranstaltung mit Herrn Professor Dr. Habetha beleuchtet aktuelle Entwicklungen des Beweisantragrechts, die für die Verteidigungspraxis und die erfolgreiche Ausübung des Beweisantragsrechts besondere Bedeutung haben.
Im Schwerpunkt soll es um folgende Themen gehen:
- Beweisantragsfrist (verbleibende Anfechtungsmöglichkeiten nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH)
- Zeugenbeweis („Konnexität“ und ihre Darlegung – aktuelle Rechtsprechung des BGH)
- Auslandszeugen (Erreichbarkeit und „erweiterte“ Erreichbarkeit durch „audiovisuelle Vernehmung“ – aktuelle Rechtsprechungen des BGH und BVerfG)
- Sachverständigenbeweis (Anforderungen an die Beweistatsache – aktuelle Rechtsprechung des BGH)
- Missbräuchliche Beweisanträge (Anforderungen der „neuen“ Gesetzeslage)
Vortrag: „Steuerrecht und Strafrecht“
Rechtsanwalt Professor Dr. Jörg Habetha gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Huber
Beides sind Rechtgebiete des öffentlichen Rechts im Subordinationsverhältnis Bürger/Staat.
Trotzdem gibt es hier mannigfaltige Dissonanzen und Wertungswidersprüche, die bei der Veranstaltung herausgearbeitet sowie Vorschläge zu deren Auflösung vorgestellt werden — dogmatisch und auch praktisch.
Strafrechtlicher Druck auf die freie Advokatur - Durchsuchung der Kanzlei
Haftungsrisiken im Arbeitsstrafrecht - Verhaltensstrategien und Compliance Empfehlungen für Arbeitgeber
Vortrag: "Aktuelle Entwicklungen im modernisierten Beweisantragsrecht"
Professor Dr. Jörg Habetha
Der Gesetzgeber hat in der jüngeren Vergangenheit teilweise substantiell in das Beweisantragsrecht eingegriffen, um der Justiz die Ablehnung vermeintlich „missbräuchlicher“ Beweisanträge zu erleichtern. Inzwischen liegen erste grundlegende Entscheidungen des BGH hierzu vor. Das Seminar gibt einen Überblick, erläutert die Reformen und ihre Auswirkungen im Strafprozess (Hauptverhandlung und Revision). Im Fokus der Veranstaltung stehen diejenigen rechtlichen und forensischen Aspekte, die den Beweisantrag als das zentrale Instrument effektiver Strafverteidigung erhalten.
You can´t always get what you want - Korruptionsstrafrechtlicher Kehraus nach dem Rolling Stones Konzert in Hamburg
Festschriftsbeitrag von Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg für die Festschrift für Ralf Neuhaus “Überzeugung und Zweifel”, 2025, S. 1299 – 1319.
In der soeben erschienenen Festschrift für Ralf Neuhaus steuert Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg einen Beitrag zur Amtsträgerkorruption bei. Der Beitrag nimmt die BGH-Entscheidung BGH 5 StR 447/22 (sog. Rolling Stones-Entscheidung) zum Gegenstand. Es handelt sich dabei um die erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Amtsträgerkorruption seit mehreren Jahren. Die Entscheidung hat deswegen hohe Bedeutung, gerade auch für den sogenannten Ermessensamtsträger (§ 332 Abs. 3 Nr. 2 StGB).